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Allgemeine Reise- und Zahlungsbedingungen + wichtige Hinweise

Die Buchung von Reiseleistungen der FTI Touristik GmbH (im folgenden FTI) erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Reise- und Zahlungsbedingungen.
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myFTI – Reise- und Zahlungsbedingungen Sommer 2012
myFTI – Reise- und Zahlungsbedingungen Winter 2011/12

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Reise- und Zahlungsbedingungen Sommer 2012 (zu den Winter AGB)

Die Buchung von Reiseleistungen der Touristik GmbH (im Folgenden FTI) erfolgt auf Grundlage der folgenden Reise- und Zahlungsbedingungen. Für die Buchung von Leistungen "driveFTI" aus dem Katalog "driveFTI" und/oder dem Internet gelten gesonderte Vermittlungsbedingungen, die Sie dem Katalog "driveFTI" oder dem Internet entnehmen können.

Unter Pauschalreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Paus“) fallen die Pauschalarrangements aus den Katalogen

  • Deutschland
  • Family
  • Griechenland/Zypern
  • Italien
  • Kroatien/Slowenien/Montenegro/Bulgarien/Rumänien
  • Malta
  • Österreich/Frankreich/Schweiz
  • Türkei, Nordzypern
  • oder auch derart oder „MIXX“ oder „PACK“ gekennzeichnete Reiseleistungen im Internet.

    Unter Bausteinreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Baus“) fallen die in den Katalogen

  • gold by FTI naheliegend
  • Hawaii
  • dargestellten Reiseleistungen für Unterkünfte, Flüge und sonstige Reiseleistungen, die Sie selbst „modular“ zu Ihrer Reise zusammenstellen können, oder auch derart gekennzeichnete Reiseleistungen im Internet.

    Die Kataloge

  • Ägypten/Tunesien/Marokko
  • Australien/Neuseeland/Südsee
  • Indischer Ozean
  • Karibik/Lateinamerika
  • Orient
  • Spanien/Portugal
  • Städtereisen
  • Afrika
  • Thailand
  • USA/Kanada mit Bahamas
  • Asien
  • UrlaubsPlus
  • enthalten sowohl Pauschalreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Paus“ oder "MIXX" oder "PACK" ) als auch Bausteinreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Baus“ oder "City" ). Die Zuordnung ergibt sich jeweils aus der Angebotsbeschreibung bzw. Preistabelle.

    Soweit einzelne Angebote - ausgenommen Linienflüge, Interkontinentalflüge und innerstaatliche Flüge im Zielgebiet, Transpazifikflüge und Inter-Island-Flüge sowie Billigflüge - keine ausdrückliche Kennzeichnung der Reiseart besitzen, handelt es sich um Pauschalreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Paus“).


    1. Abschluss des Reisevertrages
    ünschten Leistungen erfolgt schriftlich - auch per E-Mail oder Fax - bei FTI oder bei Ihrem Reisebüro. Mit der schriftlichen Bestätigung über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen durch FTI an Sie (unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse) oder an Ihr Reisebüro kommt der Reisevertrag zwischen Ihnen und FTI zu Stande.

    2. Bezahlung des Reisepreises und Aushändigung der Reiseunterlagen
    (1) Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie gleichzeitig den Nachweis über den erforderlichen Versicherungsschutz gemäß § 651 k BGB für alle von Ihnen auf die gebuchten Reiseleistungen zu leistenden Zahlungen, die unter Beachtung der von der Reiseart abhängigen, nachfolgenden Zahlungsbedingungen zu erfolgen haben. Mit Buchung erklären Sie Ihr Einverständnis zur Margenbesteuerung nach § 25 UStG. Abweichende Vereinbarungen müssen von FTI schriftlich bestätigt werden.

    •Zahlungsbedingungen für Pauschalreisen (Kennzeichnung Reiseart: „Paus“ oder "MIXX" oder "PACK" ):
    Eine Anzahlung in Höhe von 25% des Reisepreises zzgl. evtl. Versicherungsprämien (siehe Ziffer 14) ist sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung nebst Sicherungsschein fällig und innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss des Reisevertrages zahlbar. Der Restbetrag ist 28 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen. Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der auf der Buchungsbestätigung/Rechnung ersichtlichen Vorgangsnummer ausschließlich an die dort genannte Kontoverbindung zu leisten. Maßgeblich ist jeweils der Zahlungseingang bei FTI.

    Kurzfristbuchungen: Bei Reiseverträgen, die weniger als 28 Tage vor Reiseantritt geschlossen werden, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig.

    Etwas anderes gilt, wenn sich FTI ein Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 6 vorbehalten hat. In diesem Falle ist die Zahlung erst dann fällig, wenn die Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts abgelaufen ist und das Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wurde.

    • Zahlungsbedingungen Bausteinreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart  „Baus“ oder "City" ):

    Die Bezahlung der Reiseleistungen muss spätestens 28 Tage vor Reiseantritt erfolgen.
    Kurzfristbuchungen: Bei Reiseleistungen, die weniger als 28 Tage vor Reiseantritt gebucht werden, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig.

    Etwas anderes gilt, wenn sich FTI ein Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 6 vorbehalten hat. In diesem Falle ist die Zahlung erst dann fällig, wenn die Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts abgelaufen ist und das Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wurde.

    Die Bezahlung der Reiseleistungen erfolgt direkt an FTI, oder, wenn die Buchung über Ihr Reisebüro erfolgt ist, an dieses. Im Falle der direkten Zahlung an FTI ist für die Rechtzeitigkeit der Zahlung maßgeblich der Zahlungseingang bei FTI. Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der auf der Buchungsbestätigung/Rechnung ersichtlichen Vorgangsnummer ausschließlich an die dort genannte Kontoverbindung zu leisten.

    (2) Im Fall der nicht fristgerechten oder vollständigen Zahlung bzw. Anzahlung oder Restzahlung behält sich FTI nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Reisevertrag zu erklären und Schadensersatz entsprechend den Stornosätzen nach Ziffer 8 (2) zu verlangen.

    3. Leistungen / Leistungs-/Preisänderung / Nebenabreden
    Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Katalog beziehungsweise aus der Darstellung auf den veranstaltereigenen Websites im Internet sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung von FTI. Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch Websites von Leistungsträgern wie Hotels sind für FTI nicht verbindlich.

    FTI behält sich das Recht vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der ausgeschriebenen Leistungen und Preise zu erklären. Eine Preisanpassung vor Vertragsschluss kann insbesondere aus Gründen der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie bspw. Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgen oder wenn die von Ihnen gewünschte Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung der Ausschreibung verfügbar ist.

    FTI behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis nachträglich zu erhöhen, um damit einer personenbezogenen Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen (wie Hafen- und Flughafengebühren) Rechnung zu tragen. Dies gilt nur, soweit der Abreisetermin mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss liegt. Die Preiserhöhung bemisst sich im Falle einer personenbezogenen Erhöhung nach der Differenz des zum Zeitpunkt der Änderungsmitteilung und des bei Vertragsschluss gültigen Betrages. Sollte eine Preisänderung erfolgen, wird FTI den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Eine Preisänderung ist nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt zulässig. Bei einer Preisänderung um mehr als 5% des Reisepreises ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, soweit FTI in der Lage ist, eine entsprechende Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrkosten für den Kunden anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung durch FTI dieser gegenüber geltend zu machen. Schriftform wird hierzu empfohlen.

    Reisebüros sind nicht berechtigt, Nebenabreden selbst zu bestätigen. Soweit eine ausdrückliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung von FTI nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.

    4. Beförderungsleistungen / Anschlußflüge
    Bei den mit der Buchungsbestätigung bekannt gegebenen Reisezeiten für die gebuchten Reisetage handelt es sich zunächst nur um voraussichtliche Reisezeiten. Die genauen Reisezeiten werden mit Übersendung der Reiseunterlagen bekannt gegeben. Sollten Sie selbst oder sollten Sie über Ihr Reisebüro noch weitere Anschlussbeförderungen buchen, so berücksichtigen Sie diesen Umstand ebenso wie den Umstand, dass es bei der Beförderung selbst immer zu Verzögerungen aus vielfachen Gründen kommen kann. Gegebenenfalls fragen Sie bitte bei Buchung von Anschlussbeförderungen erst nach, ob die genauen Zeiten bereits bekannt sind.
    Berücksichtigen Sie bei der Buchung von Anschlussbeförderungen auch ausreichende Zeitabstände für etwaige Verzögerungen bei der Beförderung.
    Empfohlen wird grundsätzlich eine Tarifwahl, die kostengünstige Umbuchungen zulässt.

    5. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
    Als Reisender sind Sie für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die sich aus der Nichteinhaltung ergeben, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, es liegen nicht ausreichende oder fehlerhafte Informationen von FTI vor.
    Soweit die Erteilung von Visa zum Antritt der Reise erforderlich ist, empfehlen wir, die Dauer und die Voraussetzungen der Visaerteilung bereits vor der Buchung mit dem zuständigen Konsulat/Botschaft zu klären. FTI wird Sie über alle bekannten Gesundheitsvorschriften und empfehlenswerten Prophylaxen für das jeweilige Zielgebiet unterrichten. Wir empfehlen darüber hinaus die Kontaktaufnahme mit Ihrem Arzt bzw. mit einem Tropeninstitut.

    6. Mindestteilnehmerzahlen
    Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten Mindestteilnehmerzahl ist FTI berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann spätestens bis 2 Wochen vor Antritt der Reise erklärt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden rückerstattet.

    7. Ersatzperson
    FTI berechnet € 30,– pro Person, wenn der Kunde von den gesetzlichen Möglichkeiten des  Reisevertragsrechtes Gebrauch macht und eine Ersatzperson benennt und er selbst die Reiseleistung nicht in Anspruch nimmt. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten seitens der Leistungsträger (z.B. Ticketausstellungskosten etc.) anfallen, werden diese gesondert belastet.

    8. Rücktritt
    (1) Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei FTI. Die Erklärung per Einschreiben/Rückschein wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat FTI Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB.

    Bei Pauschalreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Paus“ oder „MIXX“ oder "PACK") ist für die Berechnung der Entschädigung der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung maßgeblich. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum.

    Bei Bausteinreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Baus“ oder „CITY“) ist für die Berechnung der Entschädigung der Zeitpunkt des Beginns jeder vertraglichen Leistung maßgeblich. Bei mehreren einzelnen Leistungen sind die Stornogebühren einzeln zu berechnen und anschließend zu addieren.

    (2) FTI macht von der Möglichkeit Gebrauch, den ihr zustehenden Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung von § 651 i (3) BGB zu pauschalieren. Diese Entschädigungssätze geben wir wie folgt bekannt:

    Pauschalreise mit oder ohne (eingeschlossenen) Flug / Nur-Hotel / Transfer / Ausflüge mit der Kennzeichnung Reiseart: „Paus“ oder "MIXX" oder "PACK" sowie Landarrangement mit oder ohne (eingeschlossenen) Flug / Transfer / Ausflüge mit der Kennzeichnung Reiseart: „Baus“ oder "City":

    bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%
    ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30%
    ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40%
    ab 14. bis 10. Tag vor Reisebeginn 55%
    ab 9. bis 7. Tag vor Reisebeginn 75%
    ab 6. bis 3. Tag vor Reisebeginn 80%
    ab 2. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 85% des Reisepreises.

    Abweichende Entschädigungssätze einzelner Leistungsträger:

    Appartements, Ferienwohnungen und Ferienhäuser (Kataloge Deutschland sowie Österreich/Frankreich/Schweiz):
    bis zum 46. Tag vor Reisebeginn 25%
    ab 45. – 36. Tag vor Reisebeginn 50%
    ab 35. – 4. Tag vor Reisebeginn 80%
    ab 3. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 90% des Reisepreises.

    Katalog Afrika:
    Afrikas Perlen
    (S.34-35);
    Desert & Delta Lodges (S. 138-139);
    Fly In Safaris (S.141);
    Bahnreisen Rovos Rail  (S. 33);
    Pilanesberg Game Reserve / Kapama Private Game Reserve / Thornybush Game Reserve / Lion Sands Private Game Reserve / Idube Lodge / Lukimbi Safari Lodge / Madikwe Safari Lodge:
    bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 25%
    ab 59. – 30. Tag vor Reisebeginn 50%
    ab 29. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95% des Reisepreises.

    Katalog Afrika:
    Rastlager
    (S. 92-93):
    Game-Reserves / Lodges: Makakatana Bay Lodge / Madikwe River Lodge / Shishangeni Lodge / Umkumbe Safari Lodge:
    bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%
    ab 29. – 15. Tag vor Reisebeginn 50%
    ab 14. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95% des Reisepreises.

    Katalog Afrika:
    Sämtliche Leistungen des Leistungsträgers Nomad
    ;
    Makalali Private Game Lodge / Hoyo Hoyo Tsonga Lodge / Amakhosi Game Lodge / Kuzuko Lodge;
    NWR – Namibia Wildlife Resorts;
    Dolomite Camp / Camp Halali / Camp Okaukuejo / Camp Namutoni (S. 126);
    Ais-Ais-Resort (S. 133); Sossus Dune Lodge (S. 135):
    bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%
    ab 29. – 15. Tag vor Reisebeginn 50%
    ab 14. – 8. Tag vor Reisebeginn 75%
    ab 7. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95% des Reisepreises.

    Rundreisen Katalog Lateinamerika:
    Südamerika Kompakt (S. 336 f), Peru stilvoll erleben (S. 338 f), Höhepunkte Perus (S. 340), Cuzco und Macchu Picchu (S. 342), Der Norden Perus (S. 343), Die Linien von Nazca (S. 343), Urubamba - Das Heilige Tal der Inka (S. 344), Sandoval Lake Amazonas Lodge (S. 344), La Paz & Sajama Nationalpark (S. 345), La Paz & Titicacasee (S. 345), Quer durch Südamerika (S. 354 f), Südamerikanisches Mosaik (S. 370), Glanzlichter Argentiniens und Chiles (S. 372), Mendoza Weinregion (S. 373), Koloniales Salta (S. 373), Die Wasserfälle von Iguazú (S. 374):
    bis zum 46. Tag vor Reisebeginn 25%
    ab 45. – 21. Tag vor Reisebeginn 50%
    ab 20. – 3. Tag vor Reisebeginn 80%
    ab 2. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 85% des Reisepreises.
    .

    Hochzeitspakete (Kataloge USA):
    Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträger, die Sie den jeweiligen Leistungsbeschreibungen entnehmen können.

    Kreuzfahrten / Schiffsreisen / Flusskreuzfahrten (Kataloge USA/Kanada mit Bahamas, Hawaii, Asien sowie Australien/Neuseeland/Südsee/Lateinamerika )
    Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträger. Sie erhalten diese vor Buchung von Ihrem Reisebüro oder unserer Reservierungsabteilung.

    Charme-Hotels / Mietwagen- und Busrundreisen / Hochzeitspakete (Katalog Hawaii):
    Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträger. Sie erhalten diese vor Buchung von Ihrem Reisebüro oder unserer Reservierungsabteilung.

    Linienflüge, Interkontinentalflüge, Transpazifikflüge und innerstaatliche Flüge im Zielgebiet:
    Die in Abhängigkeit des von Ihnen gewählten Fluges und Tarifes anwendbaren Konditionen der Fluggesellschaft werden Ihnen jeweils vor Buchung des ausgewählten Flugtarifes von der Buchungsstelle mitgeteilt.

    Mietwagen:
    Bis Reisebeginn € 30,- pro Mietwagen. Diese Regelung gilt nur bei Stornierungen von Mietwagen, nicht aber bei Stornierungen kombinierter Reisen oder bei Stornierungen von Geländefahrzeugen, Campern oder Wohnmobilen. Für diese gelten die oben genannten pauschalierten Stornosätze.

    Motorräder (Katalog USA):
    Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unseres Leistungsträgers, die Sie den wichtigen Informationen zu „Eaglerider Motorräder“ entnehmen können.

    Gesonderte, von oben genannten, abweichende Entschädigungssätze gelten, soweit diese separat in der Leistungsbeschreibung ausgeschrieben wurden.

    Gebuchte Einzelleistungen wie z.B. Konzert-, Opern-, Theater-, Ballkarten, Verkehrsmitteltickets/-pässe (bspw. U-Bahn, Zug, Bus), Fährtickets, Skipässe, Greenfees, Stadtrundfahrten, Eintrittskarten für Museen, Ausflüge à la Carte, Einzeltransfers und Limousinenservice unterfallen nicht den pauschalierten Stornosätzen, sondern müssen im Einzelfall abgerechnet werden, wobei oftmals Stornokosten in Höhe von bis zu 100% entstehen können.

    (3) Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesen Fällen erfolgt dann die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.

    (4)Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten.
    Grundsätzlich wird sich FTI bei den Leistungsträgern bemühen, ersparte Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme der Leistung zu erhalten. Soweit solche ersparten Aufwendungen an FTI erstattet werden, wird FTI diese auch an den Kunden erstatte.

    9. Mietwagenbuchungen
    (1) Soweit Sie im Zusammenhang mit anderen Leistungen auch einen Mietwagen buchen, beachten Sie bitte insbesondere die folgenden allgemeinen Hinweise. Für Buchungen aus dem Mietwagenprogramm „DriveFTI“ gelten die im Katalog driveFTI abgedruckten beziehungsweise die im Internet für „driveFTI“ hinterlegten Miet- und Vermittlungsbedingungen, soweit sie Vertragsbestandteil werden.

    Fahrzeugkategorien
    Reservierungen und Bestätigungen gelten grundsätzlich nur für die gebuchte Fahrzeugkategorie, niemals für ein bestimmtes Modell.

    Autovermieter unterhalten Fahrzeugflotten mit mehreren Typen vergleichbarer Größe und Ausstattung. Daher behalten sie sich vor, Kunden ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug als das als Beispiel Genannte zur Verfügung zu stellen, was in keinem Fall zu Forderungen, z.B. wegen erhöhten Treibstoffverbrauchs o.ä. berechtigt.

    Selbstbeteiligung
    In der Regel ist es bei den meisten Autovermietungen notwendig, vor Ort eine Sicherheitskaution per Kreditkarte oder in bar zu hinterlegen. Im Falle von Unfällen, Beschädigungen und Diebstählen des gemieteten Fahrzeugs wird diese hinterlegte Kaution von den Autovermietungen für die Selbstbeteiligung einbehalten. Diese Selbstbeteiligung wird von FTI bei Mietwagenbuchungen, die im Voraus erfolgen, übernommen. Das heißt, dass kein Abschluss einer gesonderten Versicherung vor Ort zum Ausschluss der Selbstbeteiligung erforderlich ist.
    Ausgenommen von der Erstattung ist Folgendes:

  • Schäden, die durch Missachtung der Mietkonditionen entstehen
  • Grob fahrlässiges Handeln oder Trunkenheit am Steuer
  • Schäden an Ölwanne oder Unterboden
  • Folgekosten wie bspw. für Hotels, Telefon oder Abschleppen
  • Verlust oder Beschädigung des Autoschlüssels
  • Kosten für Privatgegenstände, die bei einem Unfall beschädigt oder aus dem Auto gestohlen wurden
  • Ebenso kann keine Erstattung erfolgen, wenn der Hauptschaden von der Versicherung vor Ort (Teil- oder Vollkasko) nicht reguliert wird, da hier das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit angenommen wird.

    Im Schadensfall muss vor Ort die folgende Vorgehensweise unbedingt eingehalten werden:

  • Umgehende Benachrichtigung der Mietwagenstation
  • Umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes, sofern ein Unfallgegner beteiligt ist
  • Ausstellung und Unterschrift eines Schadensberichtes durch die Station vor Ort bei Rückgabe des Fahrzeuges
  • Folgende Unterlagen müssen zur Erstattung der Selbstbeteiligung an den FTI-Kundendienst gesendet werden:

  • Schadens- und Polizeibericht
  • Kopie des Mietvertrages
  • Zahlungsnachweis der Selbstbeteiligung (Kreditkartenauszug, Quittung bei Barzahlung oder Kontoauszug bei Überweisung)
  • (2) Im Übrigen verweisen wir auch auf unsere Rubrik "Das Wichtigste zur Anmietung in aller Kürze" und auf die allgemeinen Hinweise zu Einwegmieten, Fahrbeschränkungen, den erforderlichen Dokumenten, zum Grenzverkehr, den inkludierten Leistungen, den Versicherungsleistungen und den Zusatzversicherungen.

    10. Identität der ausführenden Fluggesellschaft bei gebuchten Flugleistungen
    Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/05 weisen wir hiermit auf die Verpflichtung des Veranstalters hin, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Wir verweisen insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informieren wir Sie vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, werden wir sicherstellen, dass Ihnen die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.

    11. Gewährleistung, Abhilfe, Kündigung, Verjährungsverkürzung
    Weisen die Reiseleistungen aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktperson, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend machen können. Eine Kündigung des Reisevertrages durch Sie gemäß § 651 e BGB ist erst dann möglich, wenn Sie FTI eine angemessene Frist für die Abhilfeleistung gesetzt haben, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder wird von FTI verweigert oder wenn die sofortige Kündigung des Reisevertrages durch ein besonderes Interesse von Ihnen gerechtfertigt wird.

    Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen Sie binnen einer Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz direkt bei FTI in München geltend machen. Schriftform wird empfohlen. Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für Ansprüche aus Minderung gemäß § 651 d BGB, aus Schadensersatz gemäß § 651 f BGB sowie für diejenigen Ansprüche aus dem Reisevertrag nach §§ 651 c bis 651 f BGB, die der Haftungsbeschränkung nach Ziffer 12 unterliegen, verkürzt.

    12. Haftungsbeschränkung
    Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von FTI herbeigeführt worden ist beziehungsweise FTI allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt.

    13. Abtretungsverbot
    Die Abtretung von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist ausgeschlossen, es sei denn, der Abtretungsempfänger hat durch gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für die vertraglichen Verpflichtungen derjenigen Personen selbst einzustehen, die die Rechte aus dem Reisevertrag an ihn abgetreten haben.

    14. Reiseversicherungen
    In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung.
    Soweit FTI oder Ihr Reisebüro Reiseversicherungen anbieten, handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Die Versicherungsbedingungen und Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag wollen Sie bitte beachten. Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sind mit Abschluss der Versicherung sofort zur Zahlung fällig. Von Versicherungsverträgen kann auch nicht zurückgetreten werden.

    15. Hinweis zur Haftungsbeschränkung im internationalen Luftverkehr

    Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, des Verlustes oder der Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Warschauer Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens.
    Ausführliche Informationen hierzu finden Sie im Internet unter www.fti.de unter dem Stichwort „Kundeninfo“.

    16. Gerichtsstand
    Der Gerichtsstand von FTI ist München. Für den Fall, dass der Vertragspartner von FTI keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. die in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Sitz oder Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Gesetzes der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Sitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner von FTI um Kaufleute handelt, wird als Gerichtsstand München vereinbart.

    Ihr Vertragspartner:
    FTI Touristik GmbH, Landsberger Str. 88, 80339 München, AG München, HRB 71745

    Veröffentlichungsstand: 15.11.2011

    wichtige Hinweise

    Reise- und Zahlungsbedingungen Winter 2011/12 (zu den Sommer 2011 AGB)(zu den Sommer 2012 AGB)

    Die Buchung von Reiseleistungen der Touristik GmbH (im Folgenden FTI) erfolgt auf Grundlage der folgenden Reise- und Zahlungsbedingungen. Für die Buchung von Leistungen "driveFTI" aus dem Katalog "driveFTI" und/oder dem Internet gelten gesonderte Vermittlungsbedingungen, die Sie dem Katalog "driveFTI" oder dem Internet entnehmen können.

    Unter Pauschalreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Paus“) fallen die Pauschalarrangements aus den Katalogen

  • Alpenländer
  • Türkei/Malta
  • oder auch derart oder „MIXX“ oder „PACK“ gekennzeichnete Reiseleistungen im Internet.

    Unter Bausteinreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Baus“) fallen die in den Katalogen

  • gold by FTI weitgereist
  • Hawaii
  • dargestellten Reiseleistungen für Unterkünfte, Flüge und sonstige Reiseleistungen, die Sie selbst „modular“ zu Ihrer Reise zusammenstellen können, oder auch derart gekennzeichnete Reiseleistungen im Internet.

    Die Kataloge

  • Städtereisen
  • USA/Kanada mit Bahamas
  • Australien/Neuseeland/Südsee
  • Karibik
  • Lateinamerika
  • Spanien/Portugal
  • Ägypten/Tunesien/Marokko
  • Orient
  • Indischer Ozean
  • Südliches Afrika/Kenia
  • Asien
  • Thailand
  • enthalten sowohl Pauschalreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Paus“ oder "MIXX" oder "PACK" ) als auch Bausteinreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Baus“ oder "City" ). Die Zuordnung ergibt sich jeweils aus der Angebotsbeschreibung bzw. Preistabelle.

    Soweit einzelne Angebote - ausgenommen Linienflüge, Interkontinentalflüge und innerstaatliche Flüge im Zielgebiet, Transpazifikflüge und Inter-Island-Flüge sowie Billigflüge - keine ausdrückliche Kennzeichnung der Reiseart besitzen, handelt es sich um Pauschalreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Paus“).


    1. Abschluss des Reisevertrages
    ünschten Leistungen erfolgt schriftlich - auch per E-Mail oder Fax - bei FTI oder bei Ihrem Reisebüro. Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung/Rechnung über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen durch FTI an Sie (unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse) oder an Ihr Reisebüro kommt der Reisevertrag zwischen Ihnen und FTI zu Stande.

    2. Bezahlung des Reisepreises und Aushändigung der Reiseunterlagen
    (1) Mit der Buchungsbestätigung/Rechnung erhalten Sie gleichzeitig den Nachweis über den erforderlichen Versicherungsschutz gemäß § 651 k BGB für alle von Ihnen auf die gebuchten Reiseleistungen zu leistenden Zahlungen, die unter Beachtung der von der Reiseart abhängigen, nachfolgenden Zahlungsbedingungen zu erfolgen haben. Mit Buchung erklären Sie Ihr Einverständnis zur Margenbesteuerung nach § 25 UStG. Abweichende Vereinbarungen müssen von FTI schriftlich bestätigt werden.

    •Zahlungsbedingungen für Pauschalreisen (Kennzeichnung Reiseart: „Paus“ oder "MIXX" oder "PACK" ):
    Eine Anzahlung in Höhe von 25% des Reisepreises zzgl. evtl. Versicherungsprämien (siehe Ziffer 14) ist sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung nebst Sicherungsschein fällig und innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss des Reisevertrages zahlbar. Der Restbetrag ist 28 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen. Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der auf der Buchungsbestätigung/Rechnung ersichtlichen Vorgangsnummer ausschließlich an die dort genannte Kontoverbindung zu leisten. Maßgeblich ist jeweils der Zahlungseingang bei FTI.

    Kurzfristbuchungen: Bei Reiseverträgen, die weniger als 28 Tage vor Reiseantritt geschlossen werden, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig.

    ücktrittsrecht gemäß Ziffer 6 vorbehalten hat. In diesem Falle ist die Zahlung erst dann fällig, wenn die Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts abgelaufen ist und das Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wurde.

    • Zahlungsbedingungen Bausteinreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart  „Baus“ oder "City" ):

    Die Bezahlung der Reiseleistungen muss spätestens 28 Tage vor Reiseantritt erfolgen.
    Kurzfristbuchungen: Bei Reiseleistungen, die weniger als 28 Tage vor Reiseantritt gebucht werden, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig.

    Etwas anderes gilt, wenn sich FTI ein Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 6 vorbehalten hat. In diesem Falle ist die Zahlung erst dann fällig, wenn die Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts abgelaufen ist und das Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wurde.

    Die Bezahlung der Reiseleistungen erfolgt direkt an FTI, oder, wenn die Buchung über Ihr Reisebüro erfolgt ist, an dieses. Im Falle der direkten Zahlung an FTI ist für die Rechtzeitigkeit der Zahlung maßgeblich der Zahlungseingang bei FTI. Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der auf der Buchungsbestätigung/Rechnung ersichtlichen Vorgangsnummer ausschließlich an die dort genannte Kontoverbindung zu leisten.

    (2) Im Fall der nicht fristgerechten oder vollständigen Zahlung bzw. Anzahlung oder Restzahlung behält sich FTI nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Reisevertrag zu erklären und Schadensersatz entsprechend den Stornosätzen nach Ziffer 8 (2) zu verlangen.

    3. Leistungen / Leistungs-/Preisänderung / Nebenabreden
    Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Katalog beziehungsweise aus der Darstellung auf den veranstaltereigenen Websites im Internet sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung/Rechnung von FTI. Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch Websites von Leistungsträgern wie Hotels sind für FTI nicht verbindlich.

    FTI behält sich das Recht vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der ausgeschriebenen Leistungen und Preise zu erklären. Eine Preisanpassung vor Vertragsschluss kann insbesondere aus Gründen der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie bspw. Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgen oder wenn die von Ihnen gewünschte Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung der Ausschreibung verfügbar ist.

    FTI behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis nachträglich zu erhöhen, um damit einer personenbezogenen Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen (wie Hafen- und Flughafengebühren) Rechnung zu tragen. Dies gilt nur, soweit der Abreisetermin mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss liegt. Die Preiserhöhung bemisst sich im Falle einer personenbezogenen Erhöhung nach der Differenz des zum Zeitpunkt der Änderungsmitteilung und des bei Vertragsschluss gültigen Betrages. Sollte eine Preisänderung erfolgen, wird FTI den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Eine Preisänderung ist nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt zulässig. Bei einer Preisänderung um mehr als 5% des Reisepreises ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, soweit FTI in der Lage ist, eine entsprechende Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrkosten für den Kunden anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung durch FTI dieser gegenüber geltend zu machen. Schriftform wird hierzu empfohlen.

    Reisebüros sind nicht berechtigt, Nebenabreden selbst zu bestätigen. Soweit eine ausdrückliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung/Rechnung von FTI nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.

    4. Beförderungsleistungen / Anschlußflüge
    Bei den mit der Buchungsbestätigung/Rechnung bekannt gegebenen Reisezeiten für die gebuchten Reisetage handelt es sich zunächst nur um voraussichtliche Reisezeiten. Die genauen Reisezeiten werden mit Übersendung der Reiseunterlagen bekannt gegeben. Sollten Sie selbst oder sollten Sie über Ihr Reisebüro noch weitere Anschlussbeförderungen buchen, so berücksichtigen Sie diesen Umstand ebenso wie den Umstand, dass es bei der Beförderung selbst immer zu Verzögerungen aus vielfachen Gründen kommen kann. Gegebenenfalls fragen Sie bitte bei Buchung von Anschlussbeförderungen erst nach, ob die genauen Zeiten bereits bekannt sind.
    Berücksichtigen Sie bei der Buchung von Anschlussbeförderungen auch ausreichende Zeitabstände für etwaige Verzögerungen bei der Beförderung.
    Empfohlen wird grundsätzlich eine Tarifwahl, die kostengünstige Umbuchungen zulässt.

    5. Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
    Als Reisender sind Sie für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die sich aus der Nichteinhaltung ergeben, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, es liegen nicht ausreichende oder fehlerhafte Informationen von FTI vor.
    Soweit die Erteilung von Visa zum Antritt der Reise erforderlich ist, empfehlen wir, die Dauer und die Voraussetzungen der Visaerteilung bereits vor der Buchung mit dem zuständigen Konsulat/Botschaft zu klären. FTI wird Sie über alle bekannten Gesundheitsvorschriften und empfehlenswerten Prophylaxen für das jeweilige Zielgebiet unterrichten. Wir empfehlen darüber hinaus die Kontaktaufnahme mit Ihrem Arzt bzw. mit einem Tropeninstitut.

    6. Mindestteilnehmerzahlen
    Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten Mindestteilnehmerzahl ist FTI berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann spätestens bis 2 Wochen vor Antritt der Reise erklärt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden rückerstattet.

    7. Ersatzperson
    FTI berechnet € 30,– pro Person, wenn der Kunde von den gesetzlichen Möglichkeiten des  Reisevertragsrechtes Gebrauch macht und eine Ersatzperson benennt und er selbst die Reiseleistung nicht in Anspruch nimmt. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten seitens der Leistungsträger (z.B. Ticketausstellungskosten etc.) anfallen, werden diese gesondert belastet.

    8. Rücktritt
    (1) Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei FTI. Die Erklärung per Einschreiben/Rückschein wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat FTI Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB.

    Bei Pauschalreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Paus“ oder „MIXX“ oder "PACK") ist für die Berechnung der Entschädigung der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung maßgeblich. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum.

    Bei Bausteinreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Baus“ oder „CITY“) ist für die Berechnung der Entschädigung der Zeitpunkt des Beginns jeder vertraglichen Leistung maßgeblich. Bei mehreren einzelnen Leistungen sind die Stornogebühren einzeln zu berechnen und anschließend zu addieren.

    (2) FTI macht von der Möglichkeit Gebrauch, den ihr zustehenden Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung von § 651 i (3) BGB zu pauschalieren. Diese Entschädigungssätze geben wir wie folgt bekannt:

    Pauschalreise mit oder ohne (eingeschlossenen) Flug / Nur-Hotel / Transfer / Ausflüge mit der Kennzeichnung Reiseart: „Paus“ oder "MIXX" oder "PACK" sowie Landarrangement mit oder ohne (eingeschlossenen) Flug / Transfer / Ausflüge mit der Kennzeichnung Reiseart: „Baus“ oder "City":

    bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%
    ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30%
    ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40%
    ab 14. bis 10. Tag vor Reisebeginn 55%
    ab 9. bis 7. Tag vor Reisebeginn 75%
    ab 6. bis 3. Tag vor Reisebeginn 80%
    ab 2. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 85% des Reisepreises.

    Abweichende Entschädigungssätze einzelner Leistungsträger:

    Ferienwohnungen und Ferienhäuser (Kataloge Deutschland sowie Österreich/Frankreich/Schweiz):

    bis zum 46. Tag vor Reisebeginn 25%
    ab 45. – 36. Tag vor Reisebeginn 50%
    ab 35. – 4. Tag vor Reisebeginn 80%
    ab 3. Tag vor Reisebeginn 90% des Reisepreises.

    Schneeschuhwanderung Kataloge Deutschland S.51:

    bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%
    ab 29. – 15. Tag vor Reisebeginn 50%
    ab 14. – 8. Tag vor Reisebeginn 75%
    ab 7. Tag vor Reisebeginn 95% des Reisepreises.

    Katalog Südliches Afrika / Kenia:
    Afrikas Perlen (Katalog Südliches Afrika / Kenia S.32-33):
    Desert & Delta Lodges (S. 132-133):
    Fly In Safaris (S. 136-137):
    Bahnreisen Rovos Rail (S. 31):
    Pilanesberg Game Reserve / Kapama Private Game Reserve / Thornybush Game Reserve / Lion Sands Private Game Reserve / Idube Lodge / Lukimbi Safari Lodge / Madikwe Safari Lodge:
    bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 25%
    ab 59. – 30. Tag vor Reisebeginn 50%
    ab 29. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95% des Reisepreises.

    Katalog Südliches Afrika / Kenia:
    Rastlager (Katalog Südliches Afrika/Kenia S. 88-89):
    Game-Reserves / Lodges: Makakatana Bay Lodge / Madikwe River Lodge / Shishangeni Lodge / Umkumbe Safari Lodge
    bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%
    ab 29. – 15. Tag vor Reisebeginn 50%
    ab 14. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95% des Reisepreises.

    (Katalog Südliches Afrika / Kenia)
    Sämtliche Leistungen des Leistungsträgers Nomad
    :
    Makalali Private Game Lodge / Hoyo Hoyo Tsonga Lodge / Amakhosi Game Lodge / Kuzuko Lodge;
    NWR – Namibia Wildlife Resorts;
    Dolomite Camp / Camp Halali / Camp Okaukuejo / Camp Namutoni (S. 122);
    Ais-Ais-Resort (S. 129); Sossus Dune Lodge (S. 131):
    bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%
    ab 29. – 15. Tag vor Reisebeginn 50%
    ab 14. – 8. Tag vor Reisebeginn 75%
    ab 7. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95% des Reisepreises.

    Hochzeitspakete (Kataloge USA):
    Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträger, die Sie den jeweiligen Leistungsbeschreibungen entnehmen können.

    Kreuzfahrten / Schiffsreisen / Flusskreuzfahrten (Kataloge USA/Kanada mit Bahamas, Hawaii, Asien sowie Australien/Neuseeland/Südsee/Lateinamerika )
    Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträger. Sie erhalten diese vor Buchung von Ihrem Reisebüro oder unserer Reservierungsabteilung.

    Charme-Hotels / Mietwagen- und Busrundreisen / Hochzeitspakete (Katalog Hawaii):
    Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträger. Sie erhalten diese vor Buchung von Ihrem Reisebüro oder unserer Reservierungsabteilung.

    Linienflüge, Interkontinentalflüge, Transpazifikflüge und innerstaatliche Flüge im Zielgebiet:
    Die in Abhängigkeit des von Ihnen gewählten Fluges und Tarifes anwendbaren Konditionen der Fluggesellschaft werden Ihnen jeweils vor Buchung des ausgewählten Flugtarifes von der Buchungsstelle mitgeteilt.

    Mietwagen:
    Bis Reisebeginn € 30,- pro Mietwagen. Diese Regelung gilt nur bei Stornierungen von Mietwagen, nicht aber bei Stornierungen kombinierter Reisen oder bei Stornierungen von Geländefahrzeugen, Campern oder Wohnmobilen. Für diese gelten die oben genannten pauschalierten Stornosätze.

    Motorräder (Katalog USA):
    Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unseres Leistungsträgers, die Sie den wichtigen Informationen zu „Eaglerider Motorräder“ entnehmen können.

    Gesonderte, von oben genannten, abweichende Entschädigungssätze gelten, soweit diese separat in der Leistungsbeschreibung ausgeschrieben wurden.

    Gebuchte Einzelleistungen wie z.B. Konzert-, Opern-, Theater-, Ballkarten, Verkehrsmitteltickets/-pässe (bspw. U-Bahn, Zug, Bus), Fährtickets, Skipässe, Greenfees, Stadtrundfahrten, Eintrittskarten für Museen, Ausflüge à la Carte, Einzeltransfers und Limousinenservice unterfallen nicht den pauschalierten Stornosätzen, sondern müssen im Einzelfall abgerechnet werden, wobei oftmals Stornokosten in Höhe von bis zu 100% entstehen können.

    (3) Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesen Fällen erfolgt dann die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.

    (4)Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten.
    Grundsätzlich wird sich FTI bei den Leistungsträgern bemühen, ersparte Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme der Leistung zu erhalten. Soweit solche ersparten Aufwendungen an FTI erstattet werden, wird FTI diese auch an den Kunden erstatte.

    9. Mietwagenbuchungen
    (1) Soweit Sie im Zusammenhang mit anderen Leistungen auch einen Mietwagen buchen, beachten Sie bitte insbesondere die folgenden allgemeinen Hinweise. Für Buchungen aus dem Mietwagenprogramm „DriveFTI“ gelten die im Katalog driveFTI abgedruckten beziehungsweise die im Internet für „driveFTI“ hinterlegten Miet- und Vermittlungsbedingungen, soweit sie Vertragsbestandteil werden.

    Fahrzeugkategorien
    Reservierungen und Bestätigungen gelten grundsätzlich nur für die gebuchte Fahrzeugkategorie, niemals für ein bestimmtes Modell.

    Autovermieter unterhalten Fahrzeugflotten mit mehreren Typen vergleichbarer Größe und Ausstattung. Daher behalten sie sich vor, Kunden ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug als das als Beispiel Genannte zur Verfügung zu stellen, was in keinem Fall zu Forderungen, z.B. wegen erhöhten Treibstoffverbrauchs o.ä. berechtigt.

    Selbstbeteiligung
    In der Regel ist es bei den meisten Autovermietungen notwendig, vor Ort eine Sicherheitskaution per Kreditkarte oder in bar zu hinterlegen. Im Falle von Unfällen, Beschädigungen und Diebstählen des gemieteten Fahrzeugs wird diese hinterlegte Kaution von den Autovermietungen für die Selbstbeteiligung einbehalten. Diese Selbstbeteiligung wird von FTI bei Mietwagenbuchungen, die im Voraus erfolgen, übernommen. Das heißt, dass kein Abschluss einer gesonderten Versicherung vor Ort zum Ausschluss der Selbstbeteiligung erforderlich ist.
    Ausgenommen von der Erstattung ist Folgendes:

  • Schäden, die durch Missachtung der Mietbedingungen entstehen
  • Grob fahrlässiges Handeln oder Trunkenheit am Steuer
  • Schäden an Ölwanne oder Unterboden
  • Folgekosten wie bspw. für Hotels, Telefon oder Abschleppen
  • Verlust oder Beschädigung des Autoschlüssels
  • Kosten für Privatgegenstände, die bei einem Unfall beschädigt oder aus dem Auto gestohlen wurden
  • Ebenso kann keine Erstattung erfolgen, wenn der Hauptschaden von der Versicherung vor Ort (Teil- oder Vollkasko) nicht reguliert wird, da hier das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit angenommen wird.

    Im Schadensfall muss vor Ort die folgende Vorgehensweise unbedingt eingehalten werden:

  • Umgehende Benachrichtigung der Mietwagenstation
  • Umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes, sofern ein Unfallgegner beteiligt ist
  • Ausstellung und Unterschrift eines Schadensberichtes durch die Station vor Ort bei Rückgabe des Fahrzeuges
  • Folgende Unterlagen müssen zur Erstattung der Selbstbeteiligung an den FTI-Kundendienst gesendet werden:

  • Schadens- und Polizeibericht
  • Kopie des Mietvertrages
  • Zahlungsnachweis der Selbstbeteiligung (Kreditkartenauszug, Quittung bei Barzahlung oder Kontoauszug bei Überweisung)
  • (2) Im Übrigen verweisen wir auch auf unsere Rubrik "Das Wichtigste zur Anmietung in aller Kürze" und auf die allgemeinen Hinweise zu Einwegmieten, Fahrbeschränkungen, den erforderlichen Dokumenten, zum Grenzverkehr, den inkludierten Leistungen, den Versicherungsleistungen und den Zusatzversicherungen.

    10. Identität der ausführenden Fluggesellschaft bei gebuchten Flugleistungen
    Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/05 weisen wir hiermit auf die Verpflichtung des Veranstalters hin, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Wir verweisen insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informieren wir Sie vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, werden wir sicherstellen, dass Ihnen die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.

    11. Gewährleistung, Abhilfe, Kündigung, Verjährungsverkürzung
    Weisen die Reiseleistungen aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktperson, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend machen können. Eine Kündigung des Reisevertrages durch Sie gemäß § 651 e BGB ist erst dann möglich, wenn Sie FTI eine angemessene Frist für die Abhilfeleistung gesetzt haben, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder wird von FTI verweigert oder wenn die sofortige Kündigung des Reisevertrages durch ein besonderes Interesse von Ihnen gerechtfertigt wird.

    Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen Sie binnen einer Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz direkt bei FTI in München geltend machen. Schriftform wird empfohlen. Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für diejenigen Ansprüche aus dem Reisevertrag nach §§ 651 c bis 651 f BGB, die der Haftungsbeschränkung nach Ziffer 12 unterliegen, verkürzt. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

    12. Haftungsbeschränkung
    Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von FTI herbeigeführt worden ist beziehungsweise FTI allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt.

    13. Abtretungsverbot
    Die Abtretung von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist ausgeschlossen, es sei denn, der Abtretungsempfänger hat durch gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für die vertraglichen Verpflichtungen derjenigen Personen selbst einzustehen, die die Rechte aus dem Reisevertrag an ihn abgetreten haben.

    14. Reiseversicherungen
    In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung. Soweit FTI oder Ihr Reisebüro Reiseversicherungen anbieten, handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Die Versicherungsbedingungen und Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag wollen Sie bitte beachten. Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sind mit Abschluss der Versicherung sofort zur Zahlung fällig. Von Versicherungsverträgen kann auch nicht zurückgetreten werden.

    15. Hinweis zur Haftungsbeschränkung im internationalen Luftverkehr

    Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, des Verlustes oder der Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Warschauer Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens.
    Ausführliche Informationen hierzu finden Sie im Internet unter www.fti.de unter dem Stichwort „Kundeninfo“.

    16. Gerichtsstand
    Der Gerichtsstand von FTI ist München. Für den Fall, dass der Vertragspartner von FTI keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. die in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Sitz oder Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Gesetzes der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Sitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner von FTI um Kaufleute handelt, wird als Gerichtsstand München vereinbart.

    Ihr Vertragspartner:
    FTI Touristik GmbH, Landsberger Str. 88, 80339 München, AG München, HRB 71745

    Veröffentlichungsstand: 09.06.2011

    Wichtige Hinweise (zu den AGB)

    Animation und Unterhaltung
    Da in vielen Hotels das Publikum international ist, bitten wir um Verständnis, dass die Animation bzw. das Unterhaltungsprogramm nicht immer auf Deutsch stattfindet. In vielen Fällen wird es mehrsprachig durchgeführt, wobei es oft entscheidend ist, welche Nationalität am stärksten vertreten ist. Dies gilt auch für die Kinderbetreuung. Durch die Animation kann es auch in den Abendstunden etwas lauter sein.

    Bautätigkeit
    Aufgrund steigender Nachfrage und Beliebtheit und der damit einhergehenden Ausdehnung touristischer Zonen muss mit Bautätigkeiten gerechnet werden. Sie werden oft kurzfristig durchgeführt und können von uns meist weder verhindert noch vorhergesagt werden. Wir informieren Sie so früh wie möglich, wenn wir von diesen Beeinträchtigungen erfahren.

    Betreuung vor Ort/Reiseleitung
    Wenn Sie während Ihres Aufenthaltes zusätzliche Leistungen buchen möchten oder ein Problem haben, stehen Ihnen an vielen Orten die Mitarbeiter unserer örtlichen Partneragentur mit Rat und Tat zur Seite. Bitte beachten Sie, dass es teilweise keine festen Sprechzeiten in den Hotels gibt.

    Einreisebestimmungen
    Für die Einhaltung der im jeweiligen Urlaubsland gültigen Ein- und Ausreisebestimmungen ist jeder Reisende selbst verantwortlich. Bitte achten Sie darauf, dass Sie einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder ein Visum besitzen, falls dies erforderlich ist. Verbindliche Informationen erhalten Sie von Botschaften und Konsulaten. Deutsche, Österreicher und Schweizer finden die bei Drucklegung geltenden Einreisebestimmungen ihres Urlaubslandes in diesem Katalog. Staatsbürger anderer Nationen müssen in jedem Fall die für sie gültigen Einreisebestimmungen bei der jeweiligen Botschaft/Konsulat erfragen, da gesonderte Bestimmungen gelten können.

    Gesundheit auf Reisen
    In vielen Ländern werden Speisen anders zubereitet, als Sie es von zu Hause gewohnt sind. Daher kann es gerade zu Urlaubsbeginn zu Magenverstimmungen kommen. Um diesen vorzubeugen, helfen ein paar wenige Tipps: Genießen Sie vorzugsweise gebratene oder gekochte Speisen sowie nur selbst geschältes Obst. Vermeiden Sie Eiswürfel in Getränken und trinken Sie statt Leitungswasser lieber Mineralwasser. Sollte sich trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch eine Magenverstimmung einstellen, hilft eine entsprechend ausgestattete Reiseapotheke.

    Gesundheitsinformation
    Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird verwiesen.

    Hoteleinrichtungen
    in der Vor- und Nachsaison
    Bitte beachten Sie, dass es in der Vor- und Nachsaison vorkommen kann, dass einige Hoteleinrichtungen und Außenpools noch nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Des Weiteren können in der Vor- und Nachsaison die Kinderbetreuungszeiten eingeschränkt sein.

    Hotelzimmer
    Gemäß internationalen Hotelbestimmungen werden Sie am Abreisetag gebeten, Ihr Zimmer bis spätestens 12 Uhr zu räumen. Am Anreisetag können Sie Ihr Zimmer in der Regel zwischen 14 und 16 Uhr beziehen. Die Unterkunftsbeschreibungen beziehen sich auf Doppelzimmer. Die Doppelzimmer mit Zustellbett verfügen zusätzlich, je nach Ausstattung des Hotels, über ein Schlafsofa, ein Sofa oder eine Liege. Ein Zustellbett kann schmaler bzw. kürzer sein als ein normales Bett. Die Einzelzimmer unterscheiden sich von den Doppelzimmern in Lage, Ausstattung und Größe. In vielen Hotels stehen für Einzelzimmer Doppelzimmer zur Alleinbenutzung zur Verfügung. Bei Studios, Appartements und Familienzimmern ist in der jeweiligen Preiszeile die ausgeschriebene Maximalbelegung sowie die Ausstattung zu beachten. Die Reinigung der Studios und Appartements schließt das Geschirrspülen in der Regel nicht ein.

    Karten
    Für die allgemeinen Informationen zu den Zielgebieten (Sehenswürdigkeiten, Stadtpläne, Infrastruktur) mit Stand Redaktionsschluss kann FTI keine Gewähr übernehmen. Irrtümer und Änderungen bleiben vorbehalten.

    Klimaanlagen/Swimmingpools/ Liegen und Sonnenschirme
    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Klimaanlage aus Gründen der Energieersparnis nur zu bestimmten Zeiten und abhängig von der Außentemperatur läuft. Es liegt im Ermessen des Hoteliers, wann die Klimaanlage (individuell oder zentral) eingeschaltet wird. Bitte beachten Sie, dass nicht jeder beheizbare Swimmingpool auch tatsächlich beheizt ist. Die Außenpools der Hotels sind in der Regel unbeheizt und in den Wintermonaten nur wetterbedingt nutzbar. Liegen und Sonnenschirme sind in den meisten Hotels am Pool und am Strand nach Verfügbarkeit erhältlich. Auslastungsbedingt ist es nicht immer möglich, für jeden Gast eine Liege und einen Sonnenschirm zur Verfügung zu stellen. Es wird ausschließlich die kostenfreie Benutzung der Liegen, Sonnenschirme und Badetücher am Strand erwähnt, ansonsten versteht sich die Benutzung gegen Gebühr (vor Ort zu zahlen).

    Kreditkarten / Zahlarten
    Mit VISA, MasterCard und American Express sind Sie weltweit willkommen – Sie können Ihre FTI-Urlaubsreise gerne auch mit Kreditkarte gegen ein anteiliges Entgelt von 0,6% des Gesamtreisepreises bezahlen.
    In der Schweiz können Sie Ihre Urlaubsreise nur mit VISA und MasterCard bezahlen.

    Reisen in andere Länder
    „Andere Länder, andere Sitten!“ In fast allen unseren Zielgebieten haben die Menschen eine völlig andere Lebenseinstellung und einen anderen Rhythmus. In südlichen Ländern spielt sich das Leben abends und nachts oft im Freien ab. Bitte beachten Sie deshalb, dass sich eine damit verbundene Geräuschkulisse meist nicht vermeiden lässt.


    Rundreisen
    Unsere Rundreisenangebote erheben nicht den Anspruch auf Studienreisen. Die meisten einheimischen, staatlich geprüften Reiseleiter sprechen nicht immer perfektes Deutsch. Die genannten ungefähren km-Angaben beziehen sich in der Regel auf die direkte Strecke von A nach B und können von den tatsächlich gefahrenen km abweichen. Unter Umständen sind Veränderungen des Reiseverlaufes möglich, der Charakter der Rundreise bleibt jedoch erhalten. Wir bitten um Ihr Verständnis.

    Sicherheit beim Baden
    Baden in offenen Gewässern birgt leider auch besondere Gefahren. Strömungen und Brandungen des Meeres werden leicht unterschätzt und die eigene Körperkraft gerne überschätzt. Bitte stellen Sie die permanente Beobachtung Ihrer Kinder – auch am Hotelpool – sicher. Für unbeschwerte und sichere Badefreuden möchten wir Sie auf das Angebot unter www.blausand.de aufmerksam machen. Hier erhalten Sie wertvolle Tipps und Informationen rund um das Thema Sicherheit beim Baden. Grundsätzlich sollten Sie möglichst nur an bewachten Stränden und nicht allein schwimmen. Beachten Sie bitte die Warnflaggen und informieren Sie sich über die Bedeutung. Für das Baden an öffentlichen Stränden und Gewässern empfehlen wir, sich stets vorab über örtliche Gegebenheiten und Wettereinflüsse zu informieren - vor Ort in Ihrem Hotel, beim Aufsichtspersonal oder bei anderen ortskundigen Personen.

    Sondergepäck
    Sondergepäck muss bei der jeweiligen Fluggesellschaft rechtzeitig angemeldet und bezahlt werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in Ihrem Reisebüro. Bitte beachten Sie, dass der Transfer von Sperrgepäck (Fahrräder, Surfbretter, Tauchausrüstung, Golfausrüstung, etc.) zum/ vom Hotel nur auf Anfrage möglich ist und diese Kosten nicht im Reisepreis inklusive sind.

    Sport und Unterhaltung
    Das in vielen Häusern angebotene Sport- und Unterhaltungsprogramm ist je nach Verfügbarkeit und Programm des jeweiligen Hotels möglich. Auch der Verleih von Sportgeräten ist von der Verfügbarkeit vor Ort abhängig. In der Vor- und Nachsaison kann es vorkommen, dass einige Sport- und Unterhaltungsprogramme nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Die genannten Wassersportarten werden vor Ort meist von lokalen Anbietern angeboten und sind daher keine Hotelleistungen.

    Strände
    Strände sind generell öffentliches Eigentum, für die Sauberkeit ist die jeweilige Gemeinde zuständig. Die Hoteliers bemühen sich im Allgemeinen um die Sauberhaltung des Strandabschnittes vor ihrem Haus, jedoch schon aufgrund von Anschwemmungen aller Art aus dem Meer lassen sich manchmal Verunreinigungen nicht vermeiden. Insbesondere in den Mittelmeerländern werden die Strände im April/Mai für die Sommersaison vorbereitet und infolgedessen kann es zu Einschränkungen kommen.

    Transfer
    Bei Ankunft an Ihrem Zielflughafen werden Sie von Ihrer Reiseleitung erwartet, die für Ihren Transfer zum gebuchten Hotel sorgt, sofern dieser in Ihrem Reisearrangement inkludiert ist. Bitte beachten Sie, dass mehrere Hotels von einem Bus angefahren werden können und unsere Reiseleitung Sie nicht immer persönlich bis zur Unterkunft begleiten kann. Achten Sie deshalb auch immer selbst darauf, dass Ihr Gepäck vollständig im Bus verstaut ist und vom Bus entnommen wird. Wenn Sie Ihren Urlaub in verschiedenen Hotels verbringen, beachten Sie bitte, dass der Transfer zwischen den Hotels nicht in Ihrem Pauschalpreis enthalten ist. Er wird in Eigenregie von Ihnen durchgeführt und vor Ort von Ihnen gezahlt.

    Trinkgeld
    Da das Gehalt in vielen Urlaubsländern sehr niedrig ist, ist das Servicepersonal oft auf ein angemessenes Trinkgeld angewiesen. Es ist üblich, ca. 5–10% des Endbetrages als Trinkgeld zu geben.

    Umbuchungen und Stornierungen vor Ort
    Bitte beachten Sie, dass Sie mit uns einen Reisevertrag über die einzelnen gebuchten Leistungen abgeschlossen haben und Sie diese nicht einseitig abändern können. Umbuchungen vor Ort erfolgen außerhalb unseres Einwirkungsbereiches und führen grundsätzlich nicht dazu, dass wir die bei uns ursprünglich gebuchten Leistungen erstatten können. In diesen Fällen erstatten wir nur die sog. „ersparten Aufwendungen“, das heißt, was uns der Leistungsträger nicht berechnet. Dies ist meist deutlich weniger, als der Kunde erwartet. Wenn Sie einzelne Leistungen vor Ort nicht in Anspruch nehmen wollen (z.B. eine Hotelübernachtung, weil Sie die Reiseroute geändert haben), so informieren Sie bitte unverzüglich unsere Agenturen darüber, da sonst das Hotel die volle Höhe des Reisepreises belastet und wir somit auch nicht erstatten können.

    Umweltschutz
    Um das Umweltbewusstsein in den Urlaubsgebieten zu unterstützen, bitten wir Sie, sparsam im Wasser- und Energieverbrauch zu sein sowie Ihren Abfall in den dafür vorgesehenen Behältern zu deponieren.


    Ungeziefer
    Gerade in südlichen Ländern sind Insekten häufiger anzutreffen und daher ist der Einsatz von Bekämpfungsmitteln nicht immer zu vermeiden.

    Verpflegung / All Inclusive
    Bei den Verpflegungsarten Halbpension, Vollpension und All Inclusive beginnt die gebuchte Leistung am Ankunftstag mit dem Abendessen und endet am Abreisetag mit dem Frühstück. Bei einer späten Ankunft im Hotel oder einer frühen Abreise sind die Hoteliers nicht verpflichtet, ein Abendessen oder ein Frühstück zu servieren. Ein All Inclusive-Angebot beinhaltet i. d. R. alle Mahlzeiten, beginnend mit dem Abendessen und endend mit dem Frühstück, sowie lokale alkoholische Getränke, Softdrinks und ein Sport- und Unterhaltungsangebot. Bitte beachten Sie die genauen Leistungsbeschreibungen der einzelnen All Inclusive-Angebote. Zur Identifikation muss in den meisten Anlagen während des Aufenthaltes ein Plastikarmband getragen werden oder Sie erhalten stattdessen eine Plastikkarte.

    Wasser- und Stromversorgung
    In einigen Urlaubsländern kann es gerade in den Sommermonaten zu Engpässen in der Wasser- und Stromversorgung kommen. Dies ist bedingt durch die in vielen Ländern herrschende extreme Trockenheit, die Wasser zu einer Kostbarkeit macht. Bitte gehen Sie daher sparsam damit um. Auch sind bei Stromausfall Ersatzteile für Stromgeneratoren nicht immer sofort vorhanden, daher kann es hier ebenfalls zu Engpässen kommen. Obwohl viele Hotels eigene Notstromgeneratoren haben, bitten wir um Verständnis, wenn die Versorgung nicht lückenlos gewährleistet ist.


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